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supersign GmbH, Hansastr. 181/Rgb.,
81373 München, Germany
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINES Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die wir in Auftrag nehmen. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Verbindlichkeit dieser Bedingungen an, er verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktions- rechte für das uns übergebene Material ist. Für Folgen, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtes entstehen, haftet der Auftraggeber. Alle Entwürfe, Aufnahmen, Fotografien, Illustrationen, digital erstellte Bilder, Animationen, 3-D, Morph, Zoom und Flip-Effekte die von uns kreiert werden, sind urheberrechtlich geschützt. Diese sind unser Eigentum. Sie sind Hilfsmittel zur Herstellung von Abbildungen mit oder ohne Linsenraster-Folie. Der Besteller hat nur Anspruch auf diese, nicht auf die Originale (Negative, Diapositive oder Daten). Ausnahmsweise kann ein Negativ, Diapositiv oder Daten gegen Honorar abgegeben werden. Hierbei wird aber nur ein zeitlich und räumlich beschränktes Nutzungsrecht erteilt. Das Urheberrecht geht dadurch nicht auf den Besteller über. Die Aufbewahrung der Originalaufnahmen oder Dateien erfolgt ohne Gewähr für die Dauer von längstens zwei Jahren, sofern nichts abweichendes vereinbart ist. Das Ausleihen von Negativen und Diapositiven erfolgt in der Regel gegen Vergütung und nur zur Herstellung von Drucken.
GEWÄHRLEISTUNG
Wir bemühen uns, die uns übertragenen Facharbeiten in höchstmöglicher
Qualität und innerhalb kürzester Frist auszuführen. Alle
Aufträge werden von uns mit den besten für die Zielsetzung des
Auftrages geeigneten Materialien, nach den neuesten technischen Erkenntnissen
und mit grösster Sorgfalt ausgeführt. Materialbedingte Farb-
und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen begründen keine
Reklamationen. Leichte Abweichungen der 3D-, Kipp-, Motion- bzw. Wechseleffekte
sind produktionsbedingt und begründen ebenfalls keine Reklamation.
Die für die Linsenrastertechnik verwendeten Farbstoffe der Drucke
jedweder Art (Offsett, Inkjet-Drucke, digitale Fotodrucke, elektrostatische
Drucke etc.) sowie die für die Linsenrastertechnik verwendeten Spezialfolien
können sich mit der Zeit unter dem Einfluss von Licht, Wärme
und Chemikalien verändern. Derartige Veränderungen begründen
ebenfalls keine Reklamationen. Masterpiece / Muster / Proof - Der Auftragnehmer
erstellt in der Regel vor der Produktion/Druckfreigabe einen analogen
Andruck auf Papier/Karton und laminiert die Linsenraster-Folie, die auch
später im Fortdruck verwendet wird, mit Sprühkleber auf. Hiermit
wird der Effekt, wie er auch später beim Fortdruck sein wird simuliert.
Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es hier keine 100
%ige Farbverbindlichkeit geben kann, da das Muster auf Papier (mit Papierfarben)
auf einer Flachbett-Andruckmaschine, der Fortdruck auf Linsenraster-Folie
(mit UV-Druckfarben) in einer UV-Druckmaschine gedruckt wird. Wir bemühen
uns jedoch, bei der Produktion so nahe wie möglich an das Ergebnis
des freigegebenen Musters zu kommen. 3D,- Flip,- Morph,- Zoom-Effekte
können auch etwas unterschiedlich zum Andruck-Muster beim Fortdruck
ausfallen. Das heißt, man muss sie aus einem etwas anderen Winkel
betrachten als das Muster. Gewisse Ghost- bzw. Durchschein-Effekte sind
bei Mehrfachwechseln technisch nie ganz zu vermeiden. Bei berechtigter
Reklamation wird kostenloser Ersatz oder Nachbesserung innerhalb angemessener
Frist geleistet. Einen Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder
auf Rückgängigmachung des Vertrages hat der Auftraggeber nur
dann, wenn die von uns vorgenommene Nachbesserung wiederum mit Mängeln
behaftet ist. Auf Schadensersatz haften wir nur unter den Vorraussetzungen
der Paragraphen 463, 480 Abs.2, 635 BGB, sofern unseren Lieferungen und
Leistungen eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Für Mangelfolge-
und Mangelbegleitschäden haften wir aufgrund positiver Vertragsverletzung
nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Reklamationen beeinflussen die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht.
Mehr- oder Minderlieferungen insbesondere bei Foliendrucken bis zu 10
% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet
wird die gelieferte Menge. Bei Auflagen unter 500 Foliendruckbögen
und Foliensonderanfertigungen bzw. für Auftraggeber eigens bestelltes
Material aus Sonderanfertigung erhöht sich der Prozentsatz auf 15
- 20 %.
HAFTUNG
Alle uns überlassenen Gegenstände, eingesandten Filme, Daten,
Originale und Arbeitsunterlagen werden mit grösster Sorgfalt behandelt.
Sollte trotzdem ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung
vorkommen, so haften wir dafür , wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zu Last fällt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen etwa entstandenen
Schaden so gering wie möglich zu halten. Er hat insbesondere unsere
Erzeugnisse vor der Weiterverarbeitung durch Dritte auf Richtigkeit zu
prüfen. Uns als Farbmuster, Reproduktionsunterlagen oder aus sonstigen
Gründen übergebene Gegenstände werden vom Auftraggeber
gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Besitzen uns
überlassene Originale, Filme, Daten Arbeits- und Reproduktionsunterlagen
oder andere Gegenstände einen aussergewöhnlichen Wert, insbesondere
infolge ihrer Einmaligkeit, der Kosten ihrer Herstellung oder aus anderen
Gründen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns bei Auftragserteilung
auf diesen Umstand schriftlich hinzuweisen.
LIEFERTERMINE
Vereinbarte oder vom Besteller gewünschte Liefertermine werden nach
Möglichkeit eingehalten. Aufgrund der vielfältigen Möglich-
keiten für Verzögerungen (z. B. Lieferengpässe unserer
Zulieferer, Fehl- lieferungen unserer Zulieferer, Defekte an Druckmaschinen
u.s.w. ) bei der Ausführung der Facharbeiten sind jedoch alle Lieferzeitabsprachen
grundsätzlich unverbindlich.
Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm
zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem
Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Paragraph 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann
nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschliesslich
Vorleistung und Material) verlangt werden. Auf Schadensersatz im Falle
des Verzugs haften wir wiederum nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Betriebsstörungen - sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines
Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie aller
sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung
des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall
der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung aller
unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber
unser Eigentum. Zur Weiterveräusserung ist der Auftraggeber nur im
ordnungsgemässen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber
tritt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung hierdurch an uns
ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.
Uns steht steht an vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten,
Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht
gemäss Paragraph 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung
aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
VERSAND
Sendungen werden von uns oder in unserem Auftrag sorgfältig verpackt,
so dass bei normaler Behandlung durch den Transporteur eine Beschädigung
ausgeschlossen ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers,
auch wenn die Versandkosten von uns getragen werden. Eine Transportversicherung
wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers
abgeschlossen. Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
ZAHLUNG
Unsere Rechnungen werden entweder nach der am Tage des Auftragseingangs
gültigen Preisliste oder laut vorher abgegebenem Angebot erstellt.
Sie enthalten Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ermittelt
und in Rechnung gestellt. Da das Rohmaterial uns gegenüber in den
meisten Fällen in US$ in Rechnung gestellt wird, behalten wir uns
vor, bei starken Kursschwankungen unsere Preise entsprechend anzugleichen.
Dies gilt ebenso bei Anstieg des Ölpreises. Unsere Rechnungen sind
innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; wir behalten
uns vor, Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauszahlung zu fordern. Bei
Neukunden behalten wir uns vor, den gesamten Rechnungsbetrag vor Produktionsbeginn
zu verlangen. Wir behalten uns grundsätzlich das Recht vor, eine
Vorraus- zahlung von 50% des Auftragswertes als a-conto Zahlung in Rechnung
zu stellen und erst nach Eingang der Zahlung mit der Produktion zu beginnen.
Die gelieferte Ware bleibt einschliesslich der Verpackung bis zur voll-
ständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Auftraggeber darf die Vorbehalts-
ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen
Geschäfts- bedingungen und solange er nicht im Verzuge ist, veräussern
oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräusserung nur dann ermächtigt,
wenn die Forderung aus der Weiterveräusserung nebst allen Nebenrechten
in dem sich aus folgendem Absatz ergebenden Umfang auf uns übergeht.
Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräusserung
der von uns gelieferten Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten bereits
jetzt an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Auftraggeber
zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren veräussert
wird, wird die Forderung nur in Höhe unseres Rechnungsbetrages abgetreten.
Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zur Erfüllung eines Werk-
oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forder-ung aus dem
Werk- oder Werklieferungsvertrag in dem gleichen Umfang im voraus an uns
abgetreten, wie es vorstehend für die Forderung aus der Weiterveräusserung
bestimmt ist. Zur Einziehung der uns abge- tretenen Forderungen ist der
Auftraggeber bis auf Widerruf und solange ermächtigt, als er uns
gegenüber nicht in Verzug gerät. Schecks und Wechsel werden
nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechselspesen werden gesondert
in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar.
ZAHLUNGSVERZUG
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss
eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und
sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen
verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit
an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch
zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung
keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
In unseren Geschäftsbedingungen zu Kaufleuten gelten zusätzlich
folgende Bestimmungen: 1. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, haften
neben dem Auftraggeber für die Erfüllung des Auftrages, insbesondere
für die Bezahlung der Auftragsrechnungen. 2. Die von uns gelieferte
Ware ist unverzüglich auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit
zu untersuchen. Reklamationen müssen innerhalb von einer Woche nach
Erhalt der Ware erfolgen, sofern es sich nicht um versteckte Mängel
handelt. Der Reklamation sind alle Unterlagen (Originale, Vorlagen, Negative,
Daten etc.) und die von uns gelieferten Waren beizufügen, andernfalls
sind wir zur Erfüllung von Mängelgewährleistungsansprüchen
nicht verpflichtet. 3. Die Haftung für Schäden jeglicher Art,
insbesondere für Folge- und Begleitschäden, wird ausgeschlossen,
soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wir haften insbesondere nicht
auf Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung,
Produkthaftpflicht, Schadensersatz im Rahmen der Mängelgewährleistung
und aus Verzug sowie auf Ersatz mittelbarer/indirekter Schäden und
Folgeschäden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der
Schaden auf unserem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten
oder dem eines einfachen Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftungsbeschränkung
gilt ferner nicht bei Verletzung von Hauptpflichten durch uns oder unserer
Erfüllungsgehilfen. Zu ersetzen sind in jedem Falle nur solche Schäden,
die typischerweise bei dem abgeschlossenen Geschäft auftreten. 4.
Erfüllungsort für alle Ansprüche und Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und über seine Wirksamkeit ist
München.
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