supersign GmbH
  supersign GmbH, Hansastr. 181/Rgb., 81373 München, Germany


GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die wir in Auftrag nehmen. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Verbindlichkeit dieser Bedingungen an, er verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktions- rechte für das uns übergebene Material ist. Für Folgen, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtes entstehen, haftet der Auftraggeber. Alle Entwürfe, Aufnahmen, Fotografien, Illustrationen, digital erstellte Bilder, Animationen, 3-D, Morph, Zoom und Flip-Effekte die von uns kreiert werden, sind urheberrechtlich geschützt. Diese sind unser Eigentum. Sie sind Hilfsmittel zur Herstellung von Abbildungen mit oder ohne Linsenraster-Folie. Der Besteller hat nur Anspruch auf diese, nicht auf die Originale (Negative, Diapositive oder Daten). Ausnahmsweise kann ein Negativ, Diapositiv oder Daten gegen Honorar abgegeben werden. Hierbei wird aber nur ein zeitlich und räumlich beschränktes Nutzungsrecht erteilt. Das Urheberrecht geht dadurch nicht auf den Besteller über. Die Aufbewahrung der Originalaufnahmen oder Dateien erfolgt ohne Gewähr für die Dauer von längstens zwei Jahren, sofern nichts abweichendes vereinbart ist. Das Ausleihen von Negativen und Diapositiven erfolgt in der Regel gegen Vergütung und nur zur Herstellung von Drucken.

GEWÄHRLEISTUNG
Wir bemühen uns, die uns übertragenen Facharbeiten in höchstmöglicher Qualität und innerhalb kürzester Frist auszuführen. Alle Aufträge werden von uns mit den besten für die Zielsetzung des Auftrages geeigneten Materialien, nach den neuesten technischen Erkenntnissen und mit grösster Sorgfalt ausgeführt. Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen begründen keine Reklamationen. Leichte Abweichungen der 3D-, Kipp-, Motion- bzw. Wechseleffekte sind produktionsbedingt und begründen ebenfalls keine Reklamation. Die für die Linsenrastertechnik verwendeten Farbstoffe der Drucke jedweder Art (Offsett, Inkjet-Drucke, digitale Fotodrucke, elektrostatische Drucke etc.) sowie die für die Linsenrastertechnik verwendeten Spezialfolien können sich mit der Zeit unter dem Einfluss von Licht, Wärme und Chemikalien verändern. Derartige Veränderungen begründen ebenfalls keine Reklamationen. Masterpiece / Muster / Proof - Der Auftragnehmer erstellt in der Regel vor der Produktion/Druckfreigabe einen analogen Andruck auf Papier/Karton und laminiert die Linsenraster-Folie, die auch später im Fortdruck verwendet wird, mit Sprühkleber auf. Hiermit wird der Effekt, wie er auch später beim Fortdruck sein wird simuliert. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es hier keine 100 %ige Farbverbindlichkeit geben kann, da das Muster auf Papier (mit Papierfarben) auf einer Flachbett-Andruckmaschine, der Fortdruck auf Linsenraster-Folie (mit UV-Druckfarben) in einer UV-Druckmaschine gedruckt wird. Wir bemühen uns jedoch, bei der Produktion so nahe wie möglich an das Ergebnis des freigegebenen Musters zu kommen. 3D,- Flip,- Morph,- Zoom-Effekte können auch etwas unterschiedlich zum Andruck-Muster beim Fortdruck ausfallen. Das heißt, man muss sie aus einem etwas anderen Winkel betrachten als das Muster. Gewisse Ghost- bzw. Durchschein-Effekte sind bei Mehrfachwechseln technisch nie ganz zu vermeiden. Bei berechtigter Reklamation wird kostenloser Ersatz oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist geleistet. Einen Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages hat der Auftraggeber nur dann, wenn die von uns vorgenommene Nachbesserung wiederum mit Mängeln behaftet ist. Auf Schadensersatz haften wir nur unter den Vorraussetzungen der Paragraphen 463, 480 Abs.2, 635 BGB, sofern unseren Lieferungen und Leistungen eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Für Mangelfolge- und Mangelbegleitschäden haften wir aufgrund positiver Vertragsverletzung nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Reklamationen beeinflussen die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht.
Mehr- oder Minderlieferungen insbesondere bei Foliendrucken bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Auflagen unter 500 Foliendruckbögen und Foliensonderanfertigungen bzw. für Auftraggeber eigens bestelltes Material aus Sonderanfertigung erhöht sich der Prozentsatz auf 15 - 20 %.

HAFTUNG
Alle uns überlassenen Gegenstände, eingesandten Filme, Daten, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit grösster Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen, so haften wir dafür , wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen etwa entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Er hat insbesondere unsere Erzeugnisse vor der Weiterverarbeitung durch Dritte auf Richtigkeit zu prüfen. Uns als Farbmuster, Reproduktionsunterlagen oder aus sonstigen Gründen übergebene Gegenstände werden vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Besitzen uns überlassene Originale, Filme, Daten Arbeits- und Reproduktionsunterlagen oder andere Gegenstände einen aussergewöhnlichen Wert, insbesondere infolge ihrer Einmaligkeit, der Kosten ihrer Herstellung oder aus anderen Gründen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns bei Auftragserteilung auf diesen Umstand schriftlich hinzuweisen.

LIEFERTERMINE
Vereinbarte oder vom Besteller gewünschte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Aufgrund der vielfältigen Möglich- keiten für Verzögerungen (z. B. Lieferengpässe unserer Zulieferer, Fehl- lieferungen unserer Zulieferer, Defekte an Druckmaschinen u.s.w. ) bei der Ausführung der Facharbeiten sind jedoch alle Lieferzeitabsprachen grundsätzlich unverbindlich.
Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Paragraph 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschliesslich Vorleistung und Material) verlangt werden. Auf Schadensersatz im Falle des Verzugs haften wir wiederum nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Betriebsstörungen - sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie aller sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Zur Weiterveräusserung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemässen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung hierdurch an uns ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.
Uns steht steht an vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäss Paragraph 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

VERSAND
Sendungen werden von uns oder in unserem Auftrag sorgfältig verpackt, so dass bei normaler Behandlung durch den Transporteur eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, auch wenn die Versandkosten von uns getragen werden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

ZAHLUNG
Unsere Rechnungen werden entweder nach der am Tage des Auftragseingangs gültigen Preisliste oder laut vorher abgegebenem Angebot erstellt. Sie enthalten Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ermittelt und in Rechnung gestellt. Da das Rohmaterial uns gegenüber in den meisten Fällen in US$ in Rechnung gestellt wird, behalten wir uns vor, bei starken Kursschwankungen unsere Preise entsprechend anzugleichen. Dies gilt ebenso bei Anstieg des Ölpreises. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; wir behalten uns vor, Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauszahlung zu fordern. Bei Neukunden behalten wir uns vor, den gesamten Rechnungsbetrag vor Produktionsbeginn zu verlangen. Wir behalten uns grundsätzlich das Recht vor, eine Vorraus- zahlung von 50% des Auftragswertes als a-conto Zahlung in Rechnung zu stellen und erst nach Eingang der Zahlung mit der Produktion zu beginnen. Die gelieferte Ware bleibt einschliesslich der Verpackung bis zur voll- ständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Auftraggeber darf die Vorbehalts- ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäfts- bedingungen und solange er nicht im Verzuge ist, veräussern oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräusserung nur dann ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräusserung nebst allen Nebenrechten in dem sich aus folgendem Absatz ergebenden Umfang auf uns übergeht. Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräusserung der von uns gelieferten Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten bereits jetzt an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren veräussert wird, wird die Forderung nur in Höhe unseres Rechnungsbetrages abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forder-ung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in dem gleichen Umfang im voraus an uns abgetreten, wie es vorstehend für die Forderung aus der Weiterveräusserung bestimmt ist. Zur Einziehung der uns abge- tretenen Forderungen ist der Auftraggeber bis auf Widerruf und solange ermächtigt, als er uns gegenüber nicht in Verzug gerät. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechselspesen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar.

ZAHLUNGSVERZUG
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.


In unseren Geschäftsbedingungen zu Kaufleuten gelten zusätzlich folgende Bestimmungen: 1. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, haften neben dem Auftraggeber für die Erfüllung des Auftrages, insbesondere für die Bezahlung der Auftragsrechnungen. 2. Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Reklamationen müssen innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware erfolgen, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt. Der Reklamation sind alle Unterlagen (Originale, Vorlagen, Negative, Daten etc.) und die von uns gelieferten Waren beizufügen, andernfalls sind wir zur Erfüllung von Mängelgewährleistungsansprüchen nicht verpflichtet. 3. Die Haftung für Schäden jeglicher Art, insbesondere für Folge- und Begleitschäden, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wir haften insbesondere nicht auf Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung, Produkthaftpflicht, Schadensersatz im Rahmen der Mängelgewährleistung und aus Verzug sowie auf Ersatz mittelbarer/indirekter Schäden und Folgeschäden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden auf unserem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder dem eines einfachen Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht bei Verletzung von Hauptpflichten durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen. Zu ersetzen sind in jedem Falle nur solche Schäden, die typischerweise bei dem abgeschlossenen Geschäft auftreten. 4. Erfüllungsort für alle Ansprüche und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und über seine Wirksamkeit ist München.

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